Matthias Jaun, Consultant
matthias.jaun@amstutz.partners
30. März 2023
KURZ ERKLÄRT
Neues Schweizer Datenschutzrecht
Ab dem 1. September 2023 gilt es ernst: Die neuen Bestimmungen und Verordnungen im Rahmen des Datenschutzrechtes treten in Kraft. Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) hat auch einen erheblichen Einfluss auf die Aktivitäten von uns Marketers. Ein paar ausgewählte Infos
im Überblick.
Vorneweg: Wir sind keine Juristen und geben keine verbindliche Rechtsauskunft. Datenschutz betrifft uns aber alle – es ist also sehr empfehlenswert, sich in jedem Fall eingehend damit auseinanderzusetzen und auch die europäische Norm DSGVO zu kennen.
Grundsatz
Um Personen besser zu schützen, übernehmen Unternehmen fortan mehr Verantwortung bei ihren Aktivitäten und haben strengere Informationspflichten. Generell soll dank der Revision die Privatsphäre möglichst wenig verletzt werden.
Datenschutzerklärung (DSE)
Eine DSE wird für jede Datenbeschaffung zur Grundvoraussetzung. Sie enthält Informationen darüber, welche Daten, wie, wo, warum, mit wem und wie lange gesammelt werden. Neu ist gegenüber betroffenen Personen darauf hinzuweisen (Informationspflicht).
Website
Neben der Publikation der DSE gehört auch die korrekte technische Implementierung von Google Analytics und Co. zu den Grundvoraussetzungen. Bezüglich der Einwilligung zur Bearbeitung der Daten (= jeglicher Umgang mit den Daten) ist es empfehlenswert, sich an den Bestimmungen
der DSGVO zu orientieren.
E‑Mail-Marketing
Wenn die Person dem Erhalt des E‑Mails explizit zugestimmt hat (u.a. Anmeldung via Double-opt-in), ist man auf der sicheren Seite. Ansonsten gehören eine bestehende Vertragsbeziehung sowie Hinweise in der DSE und Infos zu Abmeldemöglichkeiten zu den Voraussetzungen.
Print-Mailings
Auch persönlich adressierte Mailings dürfen natürlich (weiterhin) nur an Adressen versandt werden, die korrekt beschafft wurden. Solange ein «überwiegend berechtigtes Interesse» vorhanden ist, benötigt man nicht zwingend eine Einwilligung. Diese ist aber empfehlenswert. Zudem sollte man einen Hinweis auf eine einfache Widerspruchs- und Widerrufsmöglichkeit integrieren.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90134.html
Publikation der Anwaltskanzlei Vischer, Zürich
https://www.vischer.com/know-how/publikationen-praesentationen/das-neue-datenschutzgesetz-39013/